Rechtspfleger sind aus dem Justizwesen nicht wegzudenken. Als Beamte des gehobenen Dienstes sind sie vor allem in Gerichten und Staatsanwaltschaften, aber auch in der Justizverwaltung tätig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst vor allem die freiwillige Gerichtsbarkeit wie beispielsweise das Familien- oder Nachlassrecht. Anders als bei einem herkömmlichen juristischen Studium beinhaltet die Rechtspflegerausbildung bereits während des Fachhochschulstudiums berufspraktische Teile, die die angehenden Rechtspfleger auf ihre späteren Aufgaben vorbereiten.
Zulassungsvoraussetzungen zur Rechtspflegerausbildung
Da die Ausbildung als Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn gilt, müssen Bewerber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um zu der Ausbildung zugelassen zu werden. Neben der Hochschulreife und der deutschen Staatsangehörigkeit muss auch die gesundheitliche Eignung gemäß Beamtengesetz gegeben sein. Interesse an juristischen Fragen und die Fähigkeit zum analytischen Denken sollten natürlich ebenfalls vorhanden sein. Darüber hinaus müssen angehende Rechtspfleger erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Außerdem gibt es eine Altersgrenze, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. Da Ausbildung nach Bundesländern organisiert ist und sich die Bewerbungsformalitäten in einigen Details unterscheiden können, sollten Berufsinteressenten im Vorfeld mit den jeweils zuständigen Justizbehörden aufnehmen.
Ablauf der Ausbildung
Bei der Ausbildung zum Rechtspfleger wechseln sich Studienphasen an der jeweiligen Fachhochschule mit Berufspraxiszeiten ab. Dadurch wird kann das während des Studiums erworbene Fachwissen im Berufsalltag vertieft und praktisch angewandt werde. Dank verschiedener Stationen an Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften können die angehenden Rechtspfleger das gesamte Spektrum ihres zukünftigen Tätigkeitsbereichs intensiv kennenlernen. Zum Abschluss des dreijährige Fachhochschulstudiums muss eine umfassende Prüfung absolviert werden, die nach Bestehen zur Führung des Titels Diplom-Rechtspfleger berechtigt. Die Absolventen, die während der Ausbildung bereits Beamte auf Widerruf waren, werden dann zunächst in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, das schließlich nach drei Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übergeht.
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